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Angaben gemäß § 5 TMG

Tiny House Factory GmbH
Schulstr. 86
24966 Sörup

Handelsregister: HRB 14896 FL
Registergericht: Flensburg

Vertreten durch:
Henrik Frisenberg
Ulrik Ortiz Rasmussen

Kontakt

E-Mail: kontakt@tinyhousefactory.de

EU-Streitschlichtung

Die Europäische Kommission stellt eine Plattform zur Online-Streitbeilegung (OS) bereit: https://ec.europa.eu/consumers/odr/.
Unsere E-Mail-Adresse finden Sie oben im Impressum.

Verbraucher­streit­beilegung/Universal­schlichtungs­stelle

Wir sind nicht bereit oder verpflichtet, an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.


Extra - im Preis inbegriffen - Endreinigung

Die Endreinigung wird für Sie durchgeführt, um den nachfolgenden Gästen jederzeit ein schönes und sauberes Tiny House anzubieten. Mieter sind während ihres Aufenthalts jederzeit für die Sauberkeit der Wohnung verantwortlich, z.B. Reinigung des Herdes, Grills oder Ofens nach Gebrauch.

Umbuchungen

Auf Wunsch des Kunden wird der Vermieter - soweit möglich - bis zu 60 Tage vor Beginn des Aufenthalts Umbuchungen vornehmen. Der Vermieter berechnet hierfür eine Umbuchungsgebühr von 60,00 EUR. Der Kunde hat jederzeit das Recht nachzuweisen, dass keine oder geringere Kosten als die oben genannte Umbuchungsgebühr aufgrund der Umbuchung entstanden sind. Nachträgliche Änderungen oder Umbuchungen können nur nach Stornierung des Vertrags unter den oben genannten Bedingungen mit gleichzeitiger Neuanmeldung vorgenommen werden.

Diese Bedingungen gelten für Mietverträge, die über die Vermittlung der Tiny House Factory GmbH zwischen dem Mieter und dem Eigentümer (Vermieter) abgeschlossen wurden. Die Tiny House Factory GmbH ist nicht für die Richtigkeit der Angaben im Katalog verantwortlich. Die Haftung des Vermittlers beschränkt sich auf grobe Fahrlässigkeit und vorsätzliches Fehlverhalten.

2.

    Die Reservierung des Mieters ist verbindlich. Die Kaution muss vor dem in der Reservierung angegebenen Datum bezahlt werden. Gleichzeitig akzeptiert der Mieter hiermit die Mietbedingungen, die einen integralen Bestandteil des Mietvertrags darstellen. Der Restbetrag der Miete muss ebenfalls am angegebenen Datum bezahlt werden. Die Miete besteht aus Raten (1. Rate, 2. Rate und Restbetrag der Miete).

    3.

      Der Mieter ist verpflichtet, das Tiny House und alles, was dazu gehört, sorgfältig und aufmerksam zu behandeln, da der Mieter für alle durch ihn oder die ihn begleitenden Personen verursachten Schäden haftet.

      4.

        Falls persönliche Umstände oder höhere Gewalt (Krieg, Streik, Naturkatastrophen usw.) den Mieter daran hindern, sein Recht auf Miete gemäß dem Mietvertrag auszuüben, entbindet dies den Mieter nicht von seiner Zahlungsverpflichtung.

        5.

          Die Tiny House Factory GmbH behält sich vor, im Falle eines Vertragsbruchs des Eigentümers, Verarbeitungsfehlern oder ähnlichen Umständen entweder die Miete zu erstatten oder das vermietete Tiny House durch ein anderes zu ersetzen. Wenn das letztere Tiny House günstiger ist als das ursprünglich gemietete, wird die Differenz selbstverständlich erstattet.

          6.

            Die Tiny House Factory übernimmt keine Verantwortung für Änderungen der externen Bedingungen, die nicht direkt mit der Wohnung zusammenhängen, z.B. Änderungen der Badebedingungen, Angelrechte, Erhöhungen der örtlichen Steuern und Gebühren, Schließung des öffentlichen Nahverkehrs, Schließung von Geschäften, Straßen und anderen Arbeiten.

            Dies gilt auch für Beeinträchtigungen der Urlaubsqualität aufgrund des Klimawandels oder lokaler Beschränkungen (z.B. Badeverbote, Schließung von Schwimmbädern usw.)

            7.

              Die Tiny House Factory GmbH ist berechtigt, im Falle von Preiserhöhungen, höheren Steuern und Gebühren oder Änderungen der Wechselkurse den Mietpreis/die Gebühr für den Verbrauch entsprechend zu erhöhen, natürlich unter klarer Dokumentation.

              8.

                Etwaige Beschwerden über den Zustand des Hauses müssen dem Vermieter unverzüglich nach dem Einzug, spätestens jedoch 24 Stunden nach Ihrer Ankunft oder der Feststellung des Schadens mitgeteilt werden, damit wir die Mängel beheben können. Der Mieter muss dem Vermieter eine angemessene Zeit einräumen, um die Mängel zu beheben. Eine Beschwerde oder Einwand wegen Mängeln, die innerhalb von 24 Stunden gemeldet werden, wird immer als Einwand ab Beginn des Mietzeitraums betrachtet. Verlässt der Mieter das Tiny House, ohne den Vermieter über etwaige Mängel/Mängel zu informieren, entbindet dieses Verhalten den Vermieter von jeder Pflicht zur Rückerstattung.

                Der unzureichende Zustand des Ferienhauses muss am Tag der Ankunft sofort gemeldet werden.

                Der Vermieter akzeptiert keine Beschwerden, weil andere Mieter möglicherweise ein besseres Tiny House erhalten haben als das im Katalog beschriebene.

                Die Haftung des Vermieters ist auf direkte wirtschaftliche Schäden beschränkt und kann niemals die Gesamtmiete überschreiten. Der Vermieter kann nicht für indirekte Schäden oder Schäden nicht-wirtschaftlicher Art (idealer Schaden) haftbar gemacht werden.

                9.

                  Lärm: Während Sie im Urlaub sind, geht das tägliche Leben in Ihrem Resort weiter. Daher kann es zu Lärmbelästigungen kommen. Der Vermieter kann hierfür nicht verantwortlich gemacht werden.

                  10.

                    Da sich einige Ferienhäuser in Dänemark befinden, unterliegen sie dänischem Recht, und alle Streitigkeiten im Zusammenhang mit dem Mietvertrag müssen gemäß dänischem Recht vor einem dänischen Gericht gebracht werden.